Novelle des Ökostromgesetzes
In der letzten Sitzung des Nationalrates erfolgte die einstimmige Beschlussfassung einer Ökostromgesetznovelle. Unter anderem ermöglicht die Novelle die Weiterführung bestehender Biogasanlagen im Nachfolgetarif durch eine einmalige Vertragsverlängerungsmöglichkeit. Die Vertragsverlängerung gilt bis längstens 31.12.2022.
In der letzten Sitzung des Nationalrates am 25.09.2019 standen eine Reihe von Themen zur Diskussion. Ein Antrag zur Novellierung des Ökostromgesetzes wurde dabei kurz vor 23:00 Uhr einstimmig angenommen.
Im Antrag zur Novellierung des Ökostromgesetzes sind neben Windkraft, Photovoltaik, Biomasse fest und Wasserkraft auch Änderungen bei Biogas enthalten. Bei Biogas ging es vor allem um eine Verlängerungsmöglichkeit des Nachfolgetarifs. Es gelten für die Vertragsverlängerung grundsätzlich dieselben Kriterien wie bei Neuanlagen, allerdings wurde die 150 kWel. Leistungsgrenze für bestehende Anlagen aufgehoben. Die Vertragsverlängerung gilt bis längstens 31.12.2022 und kann frühestens 6 Monate vor dem Auslaufen des Nachfolgetarifes beantragt werden.
Das bedeutet konkret:
- Biogasanlagen, die aus dem Nachfolgetarif rausfallen, können (längstens 6 Monate davor) um eine Vertragsverlängerung ansuchen
- Es gibt keine Notwendigkeit, die Anlagen auf eine Leistung von 150 kW zu begrenzen
- Die Anforderungen hinsichtlich Brennstoffnutzungsgrad liegen bei mindestens 67,5%
- Es darf im Substratmix ein Masseanteil für Getreide und Mais von 30% nicht überschritten werden
Mit der Ökostromgesetzesnovelle haben die Verhandler klar zum Ausdruck gebracht, dass in der nächsten Gesetzgebungsperiode (XXV) so rasch als möglich das bereits in Ausarbeitung befindliche Erneuerbaren Ausbaugesetz finalisiert und beschlossen werden muss.
Quelle:
Ökostromgesetz 2012: BGBl. I Nr. 75/2011 i.d.F. BGBl. I Nr. 97/2019
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