Novelle der Kompostverordnung nach über 20 Jahren dringend erforderlich

Novelle der Kompostverordnung nach über 20 Jahren dringend erforderlich

Erstellt von Silke Pöstinger in News 01 Jul 2024

2001 trat die Kompostverordnung in Kraft und war zu diesem Zeitpunkt ein Meilenstein für die Kompostbranche, da erstmalig ein Abfallende für Kompost definiert wurde. Anfang 2022 wurde ein Vorbegutachtungsentwurf der Kompostverordnung vorgelegt. Vertreter des KBVÖ und Sachverständige von Landesregierungen bekamen die Gelegenheit fachlichen Input aufgrund ihrer Erfahrungen einzubringen und an der Erstellung des Entwurfes in Teilbereichen mitzuwirken.

 

Seither wird die Begutachtung der Kompostverordnung in der Branche erwartet. Denn nach über 20 Jahren Fortbestand der Verordnung besteht aus fachlicher Sicht ein dringender Novellierungsbedarf.

 

Vor allem den neuen Entwicklungen im Hinblick auf den Stand der Technik sehen wir erwartungsvoll und positiv entgegen. Beispielsweise soll in Zukunft durch regelmäßige Überprüfungen von Kompostanlagen und Komposterdenanlagen auf Einhaltung des Standes der Technik ein Mindeststandard sichergestellt werden, um die hohe Akzeptanz der Kompostierung aufrechtzuerhalten und „Qualitätsdumping“ zu unterbinden. Diese Änderungen sollen auch für ausländische Waren gelten, wenn diese in Österreich in Verkehr gebracht werden. Auch diese müssen die in der Verordnung genannten Qualitätsstandards einhalten.

 

Des Weiteren bringt die Novelle der Kompostverordnung für die Komposterdenherstellung wesentliche Vorteile mit sich. Denn durch ein Abfallende für Komposterden soll zukünftig ein Produktstatus für die fertigen Mischungen erreicht werden. Das heißt Komposterden können zukünftig als Produkt auf den Markt gebracht werden.

 

Bedauerlicherweise wurde die Vorlage des Begutachtungsentwurfs der Kompostverordnung bis jetzt verzögert. Diese Verzögerung wurde Ende des Vorjahres mit der politischen Abstimmung, sowie einer Junktimierung mit der Novelle der Abfallverbrennungsverordnung (AVV) begründet. Die AVV ist bereits mit 13.05.2024 in Kraft getreten. Daher wurde auch seitens des KBVÖ erwartet, dass der Entwurf der Kompostverordnung in Kürze in Begutachtung gehen wird. Doch noch immer wartet die Branche auf die Veröffentlichung des Begutachtungsentwurfes.

 

Der KBVÖ hat dies zum Anlass genommen, um einen Brief an das Büro der Bundesministerin und Sektion V „Umwelt und Kreislaufwirtschaft“ zu verfassen und hervorzuheben, dass die Novelle der Kompostverordnung dringend notwendig ist, um ein nachhaltiges Wirtschaften innerhalb der Kompostbranche zu ermöglichen.

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