Neue EU-Vorschriften für die Behandlung von kommunalem Abwasser

Neue EU-Vorschriften für die Behandlung von kommunalem Abwasser

Erstellt von Melanie Brait in News 02 Mai 2023

Im Oktober 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für die Überarbeitung der kommunalen Abwasserrichtlinie. Nach 30 Jahren soll die Richtlinie an den Stand der Technik, die aktuellen Herausforderungen der Klimakrise und den grünen Deal angepasst werden.

 

Mit der überarbeiteten Richtlinie wird auch die erweiterte Herstellerverantwortung eingeführt. Derzeit sind die Arzneimittel- und die Kosmetikbranche zusammen für 92 % der toxischen Belastung in Abwässern verantwortlich. Daher wird die Industrie aufgefordert, für die Behandlung der Schadstoffe („vierte Reinigungsstufe“), die bei der Verwendung ihrer Produkte freigesetzt werden, zu zahlen. Langfristig wird die Kommission prüfen, ob weitere Branchen in das System der erweiterten Herstellerverantwortung aufgenommen werden können.

 

Dabei ist allerdings zu betonen, dass Schadstoffe prinzipiell bereits an der Quelle und nicht erst durch „End-of-Pipe Lösungen“ entfernt werden sollen. Auch die Forschung ist hier gefordert, Stoffe zu entwickeln, die keine negativen Auswirkungen auf die Wasserqualität bzw. die Umwelt haben.

 

Im Hinblick auf die Verwertung von Klärschlamm sieht die EU vor Mindestquoten für die Wiederverwendung und das Recycling von Phosphor und Stickstoff aus Klärschlamm festzulegen. Dabei soll auf verfügbare Technologien zur Rückgewinnung von Phosphor und Stickstoff aus dem Klärschlamm zurückgegriffen werden. Mindestquoten für die organische Substanz im Klärschlamm bleiben in der neuen Abwasser-RL jedoch leider unberücksichtigt.

 

Im Sinne der übergeordneten EU-Abfallrahmenrichtlinie und der Abfallhierarchie ist die Kompostierung einer Beseitigung (Klärschlamm-Verbrennung mit Phosphorrückgewinnung) jedenfalls vorzuziehen. Gerade die organische Substanz ist wesentlich, da der Humuserhalt bzw. -aufbau die Themen unserer Zeit sind. Wetterextreme zeigen gerade jetzt wie wichtig Humusaufbau für die nachhaltige Resilienz fruchtbarer Böden ist.

 

Die Kompostierung von Qualitätsklärschlamm leistet einen wesentlichen Beitrag zur Nährstoff- und Humusversorgung im Rahmen der EU-Kreislaufwirtschaft. Umso wichtiger ist es, der Kompostbranche ein nachhaltiges Wirtschaften zu ermöglichen.

 

Quellen:

AKEUROPA | Neufassung der EU-Abwasserrichtlinie: Öffentliche Kontrolle und Leistbarkeit entscheidend

Neue EU-Vorschriften für die Behandlung von kommunalem Abwasser (europa.eu)

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