Erster Herkunftsnachweis mit Nachhaltigkeitsinformationen generiert

Erster Herkunftsnachweis mit Nachhaltigkeitsinformationen generiert

Erstellt von Silke Pöstinger in News 04 Feb. 2025

Herkunftsnachweise (HKN bzw. Guarantees of Origin – GoO) leiten sich aus Artikel 19 der Erneuerbare-Energien-Richtline (EU) 2018/2001 (Renewable Energy Directive – RED II) ab.  Der Hauptzweck der Herkunftsnachweise besteht vor allem darin, dem Endverbraucher Informationen bereitzustellen, dass erneuerbare und keine fossile Energie bezogen bzw. verbraucht wurde. Gemäß RED II müssen alle EU-Mitgliedstaaten eine ausstellende Stelle benennen, die ein HKN-Register betreibt, und nur Register mit diesem Status können Herkunftsnachweise ausstellen. In vielen Mitgliedstaaten gibt es bereits ein HKN-Register für erneuerbares Gas, einige befinden sich jedoch noch in der Entwicklung. In Österreich ist die E-Control zuständig für die Führung eines solchen Registers.

 

Neben den Herkunftsnachweisen gibt es auch weitere Nachweise, wie etwa den Nachhaltigkeitsnachweis (Proof of Sustainability – PoS). Der PoS bezeichnet eine Erklärung eines Wirtschaftsteilnehmers auf der Grundlage eines von einer Zertifizierungsstelle im Rahmen eines freiwilligen Systems ausgestellten Zertifikats, in der bescheinigt wird, dass eine bestimmte Menge von Brennstoffen die Nachhaltigkeitskriterien und die Kriterien für Treibhausgaseinsparungen gemäß Artikel 25 Absatz 2 und Artikel 29 der RED II erfüllt.

 

Beide Nachweistypen spielen für Biomethan eine entscheidende Rolle, wenn es um die Frage der Anrechnung oder der finanziellen Förderung geht. Die Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen ist beispielsweise Voraussetzung für den Erhalt des Investitionszuschusses bei der Umrüstung von bestehenden Biogasanlagen auf Gaseinspeisung bzw. für Biomethan-Neuanlagen. Auch eine Anrechnung von Biomethan im europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) mit Emissionsfaktor Null bzw. eine Steuerbefreiung im Rahmen der nationalen CO2-Abgabe und Erdgasabgabe bedingt die Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen. Soll Biomethan Anrechnung im EU-ETS finden, ist das nur über den Bezug von nachhaltigem Biomethan möglich. Wird Biomethan bilanziell über das öffentliche Gasnetz bezogen, so muss außerdem eine Doppelanrechnung vermieden werden. In Österreich ist die Anrechnung daher derzeit nur über einen Herkunftsnachweis zusammen mit einem Nachhaltigkeitsnachweis möglich.

 

Am 14. Jänner wurde über das Herkunftsnachweisregister der E-Control erstmals ein Herkunftsnachweis für Biomethan mit einem Nachhaltigkeitsnachweis verknüpft. Die Kombination aus HKN und PoS ist ein wichtiger Schritt um Doppelanrechnungen auszuschließen und soll gleichzeitig eine mögliche Schnittstelle zwischen dem Herkunftsnachweisregister und der zukünftig einzuführenden Unionsdatenbank (UDB) ermöglichen.

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