EAG-Marktprämienverodnung-Novelle wurde verabschiedet

EAG-Marktprämienverodnung-Novelle wurde verabschiedet

Erstellt von Silke Pöstinger in News 02 Apr 2024

Wesentlicher Inhalt der Marktprämien-Novelle ist die Höhe der anzulegenden Werte in Cent pro kWh für die Berechnung der auf Antrag gewährten Marktprämie für neu errichtete Biogasanlagen sowie für die Berechnung der auf Antrag gewährten Nachfolgeprämie für bereits bestehende Biogasanlagen. Die zu vergütende Prämie berechnet sich anschließend aus der Differenz der anzulegenden Werte und dem Jahresreferenzmarktpreis des vergangenen Kalenderjahres.

 

Für eine Antragstellung in den Kalenderjahren 2024 und 2025 werden die anzulegenden Werte für neu errichtete Anlagen auf 32,83 Cent/kWh und für bestehende Anlagen (Nachfolgeprämie) auf 23,83 Cent/kWh per Verordnung festgelegt.

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