Anrechnung von in Österreich produzierten Biomethan auf die THG-Quote in Deutschland möglich?
Nach einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg, demzufolge das deutsche Hauptzollamt auch Biomethanmengen aus dem Ausland zur Anrechnung auf die Treibhausgasquote (THG-Quote) im Verkehrssektor in Deutschland anerkennen muss, selbst wenn die Mengen nur bilanziell im Gasnetz in Deutschland entnommen werden und nicht physisch geliefert werden, erreichen uns derzeit viele Anfragen zu dieser Thematik. Laut den uns vorliegenden Informationen ist somit zwar nun die Anrechnung von nicht in Deutschland produziertem Biomethan auf die THG-Quote im deutschen Verkehrssektor möglich, allerdings wird diese durch die Einschränkung des Transfers der Herkunftsnachweise nach Deutschland auf nationaler Ebene beschränkt.
Die österreichische Regulierungsbehörde E-Control lässt einen Transfer von Herkunftsnachweisen nur über den AIB-Hub (Association of issuing bodies) zu und somit ausschließlich an Länder, welche die Vorgaben des Artikel 19 der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (EU 2018/2001) umgesetzt haben. In Deutschland gibt es zwar das dena-Biomethanregister, dieses ist jedoch nicht per Gesetz dazu autorisiert, den Transfer von Herkunftsnachweisen abzuwickeln. Um Doppelanrechnungen zu verhindern, lässt die E-Control daher keinen Transfer zwischen dem Herkunftsnachweisregister der E-Control und dem dena-Biomethanregister zu. Auch der Weg wie bisher, über das österreichische Biomethanregister der AGCS, ist nicht möglich, da laut Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz § 81 die Regulierungsbehörde (E-Control) als zuständige Stelle für die Ausstellung, die Überwachung und Entwertung der Herkunftsnachweise benannt wurde.
Um den Transfer von Herkunftsnachweisen von in Österreich produziertem und ins Gasnetz eingespeistem Biomethan nach Deutschland zu ermöglichen, muss dort zuerst ein Herkunftsnachweisregister für Gas, von einer per deutschem Gesetz dazu befugten Stelle, aufgebaut werden. Laut unseren Informationen ist dies aktuell noch in Bearbeitung. Sobald dies umgesetzt wurde, sollte ein Transfer der Herkunftsnachweise nach Deutschland möglich sein. Um auf die deutsche THG-Quote angerechnet werden zu können, bedarf es neben dem Transfer der Herkunftsnachweise außerdem über einen Nachhaltigkeitsnachweis. Dazu müssen Betreiber*innen von Biogasanlagen einen Zertifizierungsprozess von einem anerkannten Zertifizierungssystem (z.B. REDcert oder ISCC) durchlaufen. Für die Anrechnung vorgesehene Biomethanmengen müssen daher von einer Zertifizierungsstelle als nachhaltig deklariert werden. Zusätzlich wird die Berechnung der Treibhausgasemissionen über die gesamte Wertschöpfungskette des Biomethans vorausgesetzt.
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