Abfallverbrennungsverordnung 2024

Abfallverbrennungsverordnung 2024

Erstellt von Silke Pöstinger in News 03 Jun 2024

Am 13. Mai wurde die Novelle der Abfallverbrennungsverordnung 2024 (AVV 2024) mit dem Bundesgesetzblatt BGBl. II Nr. 118/2024 kundgemacht. Die Verordnung wird mit 1. Jänner 2025 in Kraft treten.

 

Die wichtigsten Neuerungen betreffen den Abschnitt 4, in dem die Klärschlammverbrennung mit Phosphorrückgewinnung ab 2033 für Kläranlagen mit einen Bemessungswert über 20.000 EW60 verpflichtend vorgeschrieben wird. Aus der dabei entstehenden Verbrennungsasche müssen zumindest 80 Masseprozent des im Klärschlamm enthaltenen Phosphors durch thermische, chemische oder physikalisch-chemische Verfahren zurückgewonnen werden oder die gesamte Verbrennungsasche muss zur Herstellung eines Düngeproduktes gemäß Düngemittelgesetz 2021 verwendet werden.

 

Darüber hinaus werden die Grenzwerte der AVV an die BVT Schlussfolgerungen zur Abfallverbrennung angepasst. Diese enthalten teilweise strengere Grenzwerte für die Emissionen in die Luft.

 

Den gesamten Verordnungstext können Sie unter dem folgendem Link www.ris.bka.gv.at abrufen.

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